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Willkommen auf Holderbergnews.de - Letzte Aktualisierung; 27.08.2022,   15077 Besuche

Holderbergnews

Umweltkarte

Biotop entlang des Weges mit Eichen, Robinien, wie der Name besagt, jede Menge Holunder... Weg-Biotop

Kein Biotop, aber eine uralte Eiche, am Hegweg zwischen Kleingärten, Obstwiesen, Rinderweide, Wiesen und Waldungen mit wunderschöner Aussicht auf die Rheinebene bis nach Strasbourg. Hegweg und Rinderweide

Vogelschutzzeit:
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen nach dem 1. März bis zum 30. September nicht beschnitten werden. Dies gilt nicht für den Heckenschnitt im Wohngebiet und nicht für den Erziehungsschnitt von Obstbäumen.

Kleingarten und Baumschutz Regelungen:
Bundeskleingartengesetz. Eine kommunale Kleingarten-Satzung oder Baumschutz-Satzung ist mir nicht bekannt. Falls es doch so etwas gibt, korrigiert mich bitte. Ich bitte alle Gartenfreunde, sich naturbewußt zu verhalten und nicht durch erhebliche unangemessene Eingriffe in die Natur, Fällungen und Rodungen und durch erhebliche Anbauten, Zelte, Planen, Container und Betonorgien die Stadt Lahr zu zwingen , diese großzügige Freiheit für alle Grundstückseigentümer aufzugeben und wie fast alle anderen Gemeinden Baden-Württembergs ihre Grundstückseigentümer mit einer Flut von Regelungen zu überziehen, dass sie sich auf ihren Grundstücken und in ihren Gärten kaum noch regen können.

Nachbarschaftsgesetze:
Für die Grundstücke auf dem Holderberg gilt das Bundesnaturschutzgesetz, das Naturschutzgesetz des Landes Baden-Wuerttemberg, das Nachbarschaftsrecht des Landes Baden-Wuerttemberg (Abstand von Bäumen und Zäunen zur Grenze, Höhe von Zäunen usw.) und die Landesbauordnung.

Landesbauordnung:
Die Landesbauordnung Baden-Wuerttemberg gibt an, was an Gebäuden (Gartenlauben), Zäunen, Becken, Pergolen, Rankgerüsten, Erdhügeln, mobilen Behausungen wie Bauwägen, Containern usw. genehmigungsfrei ist, was genehmigungsfähig ist und was überhaupt nicht genehmigt werden kann, also wieder entfernt werden muss. Die Gartengebiete werden in mehrjährigem Rhythmus (ca. alle 10 Jahre) von der Stadtverwaltung kontrolliert.